Baumschutzsatzungen der umliegenden Städte und Gemeinden

Landkreise und Gemeinden können unterschiedliche Baumschutzverordnungen besitzen. In Gemeinden mit eigener Baumschutzsatzung ist die jeweilige Gemeindeverwaltung zuständig. Für Gemeinden ohne eigene Satzung ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises zuständig.

Fällungen oder Baumpflegemaßnahmen im Großastbereich bedürfen einer Genehmigung dieser Institutionen und können im Zeitraum Oktober bis Februar durchgeführt werden. Wenn eine Fällung ansteht, empfehlen wir, bei der Gemeinde oder dem zuständigen Grünflächenamt nachzufragen.

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark haben 10 von 38 Gemeinden eine eigene Satzung:

  • Beelitz (nur OT Fichtenwalde)
  • Groß Kreutz
  • Kleinmachnow
  • Michendorf
  • Nuthetal
  • Schwielowsee
  • Seddiner See
  • Stahnsdorf
  • Teltow
  • Treuenbrietzen

Gemeinde Schwielowsee

http://www.schwielowsee.de/rathaus-menue/satzungen-verordnungen/483-baumschutzsatzung.html

Gemeinde Michendorf

http://www.michendorf.de/buergerservice-von-a-bis-z/787-baumfaellungen

Potsdam

https://www.potsdam.de/potsdamer-baumschutzverordnung-pbaumschvo

Landkreis Potsdam-Mittelmark

https://www.potsdam-mittelmark.de/nc/de/buergerservice/dienstleistungen-suche/?tx_tlscotty_scotty%5Buid%5D=252&tx_tlscotty_scotty%5Baction%5D=showDetails&tx_tlscotty_scotty%5Bcontroller%5D=EJ7Interlock&cHash=6a640eddc35c2c27d7354974f35f7e4f

Untere Naturschutzbehörde, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Tel. 033841-91125, E-Mail: naturschutz@potsdam-mittelmark.de


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