Landkreise und Gemeinden können unterschiedliche Baumschutzverordnungen besitzen. In Gemeinden mit eigener Baumschutzsatzung ist die jeweilige Gemeindeverwaltung zuständig. Für Gemeinden ohne eigene Satzung ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises zuständig.
Fällungen oder Baumpflegemaßnahmen im Großastbereich bedürfen einer Genehmigung dieser Institutionen und können im Zeitraum Oktober bis Februar durchgeführt werden. Wenn eine Fällung ansteht, empfehlen wir, bei der Gemeinde oder dem zuständigen Grünflächenamt nachzufragen.
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark haben 10 von 38 Gemeinden eine eigene Satzung:
- Beelitz (nur OT Fichtenwalde)
- Groß Kreutz
- Kleinmachnow
- Michendorf
- Nuthetal
- Schwielowsee
- Seddiner See
- Stahnsdorf
- Teltow
- Treuenbrietzen
Gemeinde Schwielowsee
http://www.schwielowsee.de/rathaus-menue/satzungen-verordnungen/483-baumschutzsatzung.html
Gemeinde Michendorf
http://www.michendorf.de/buergerservice-von-a-bis-z/787-baumfaellungen
Potsdam
https://www.potsdam.de/potsdamer-baumschutzverordnung-pbaumschvo
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Untere Naturschutzbehörde, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Tel. 033841-91125, E-Mail: naturschutz@potsdam-mittelmark.de