Für welche Baumschnittmaßnahmen brauchen wir eine Genehmigung? Und wo holen wir diese ein?
Die Entfernung von lebenden Starkästen und Baumfällungen sind genehmigungspflichtig. Für Pflege- und Formschnitte an Bäumen, die nur die Entnahme von Totholz und eine moderate Kroneneinkürzung umfassen, ist keine Genehmigung erforderlich. Genehmigungen erteilen die Gemeindeverwaltungen der Gemeinden mit eigener Baumschutzsatzung. Für Gemeinden ohne eigene Satzung ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises zuständig.
Tipp: In der Rubrik „Aktuelles“ finden Sie ausführliche Hinweise über die Gemeinden mit Baumschutzsatzungen in unserer Region. Ebenso haben wir hier die Kontaktdaten der Unteren Naturschutzbehörde vermerkt.