Privatkunden können Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Baumpflege oder Hecke schneiden als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Bis zu einer Höhe von 20.000 Euro im Jahr kann man 20 Prozent erstattet bekommen. Bei Arbeitskosten in Höhe von 1.000 Euro macht das beispielsweise 200 Euro Erstattung aus. Bitte informieren Sie uns unbedingt vor Rechnungslegung, dass wir die Arbeitskosten auf der Rechnung separat ausweisen sollen.
Steuertipp: Haushaltnahe Dienstleistungen
27. Januar 2021